Autofahren bereits mit 17
Begleitetes Fahren mit 17
Seit dem 01.02.06 wurde der Modellversuch "Begleitetes Fahren ab 17" in Berlin eingeführt.Dabei sind folgende Auflagen absolut einzuhalten:
- bis zum 18. Geburtstag darf nur in Begleitung eines Erwachsenen gefahren werden
(Die Person muss namentlich in der Prüfbescheinigung eingetragen sein, dabei ist es auch möglich, mehrere Begleitpersonen eintragen zu lassen) - Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein
- Die Begleitperson muss mindestens 5 Jahre eine Pkw-Fahrerlaubnis besitzen
- Die Begleitperson darf maximal drei Punkte im Verkehrszentralregister haben, und muss beim Begleiten unter 0,5 Promille Alkohol bleiben,und darf keine Drogen zu sich genommen haben
- Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig
- Personalausweis bzw. Pass
- Lichtbild (35x45 mm, Halbprofil ohne Kopfbedeckung)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
- Für jede Begleitperson muss ein Formular ausgefüllt werden
(Link: Anlage zum Antrag Begleitetes Fahren ab 17) - Kopie des Führerscheins und Personalausweises der Begleitperson/en
Dieser Führerscheinantrag kostet 51,10 EUR + 5,10 EUR je Begleitperson.
Die Ausbildung ist mit der Fahrerlaubnisausbildung mit 18 identisch.
