Alle angebotenen Klassen im Überblick
Motorrad: A / A1 (M nur mit eigenem Fahrzeug)PKW: B
Klasse A
Vorraussetzungen für Kl. A-beschränkt / A-offen:- mind. 18 Jahre für die Kl. A-beschränkt / mind. 25 Jahre für die Kl. A-offen
- A1
- M
- Krafträder (auch mit Beiwagen)
- Hubraum > 50 cm
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit > 45 km/h
Hinweis:
Nach der Füherscheinerteilung unter 25 Jahre ,darf man 2 Jahre lang keine Krafträder führen, die mehr als 25 kW / 34 PS Nennleistung besitzen und einem Leistung/Leergewicht Verhältnis von nicht mehr als 0,16 kW/kg aufweisen.
Für Führerscheinbewerber die ab 25 Jahre die Klasse A absolvieren gibt es keine Beschränkung.
Benötigte Sonderfahrten:
- bei Ersterwerb: 12 (5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachfahrten)
- bei Erweiterung von Klasse A1 auf A: Nur noch 6 Sonderfahrten notwendig (3 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten, 1 Nachtfahrt)
- Grundstoff
- bei Ersterwerb: 12 Doppeltsunden (Doppelstunde entspricht 90 min)
- mit Vorbesitz eines Führerscheins: 6 Doppelstunden
- zusätzlich
- Klassenspezifischer Stoff: 4 Doppelstunden
- max. 60 min
Klasse A1
Vorraussetzungen:- mindestens 16 Jahre
- M
- Krafräder
- Hubraum > 50 cm? und < = 125 cm²
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit > 45 km/h
- bis 18 Jahre bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 80 km/h über 18 Jahre keine Geschwindigkeitsbgrenzung
- Nennleistung < = 11 kW
- 12 (5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten)
- Grundstoff
- bei Ersterwerb: 12 Doppeltsunden (Doppelstunde entspricht 90 min)
- mit Vorbesitz eines Führerscheins: 6 Doppelstunden
zusätzlich
- Klassenspezifischer Stoff: 4 Doppelstunden
- max. 45 min
Klasse B
Vorraussetzungen für Kl. B / BE:- mindestens 18 Jahre
- M
- L
- S
- Kraftfahrzeuge (keine Krafträder) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg
- nicht mehr als 8 Sitzplätze ohne Führersitz
- Anhänger ist möglich, jedoch darf die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugahrzeugs nicht überschreiten und der Zug insgesamt nicht mehr als 3,5 t wiegen, aber jeder Anhänger bis zur zulässigen Gesamtmasse von 750 kg darf immer mitgeführt werden.
- Ist die zulässige Gesamtmasse des Anhängers größer als die Leermasse des Zugfahrzeugs, so benötigt man die Kl. BE
Hinweis:
Wird die praktische Prüfung mit einem Automatikauto absolviert, ist die Fahrerlaubnis auf Automatikautos beschränkt.
- 12 (5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachfahrten)
- Grundstoff
- bei Ersterwerb: 12 Doppeltsunden (Doppelstunde entspricht 90 min)
- mit Vorbesitz eines Führerscheins: 6 Doppelstunden
zusätzlich
- Klassenspezifischer Stoff: 2 Doppelstunden
- max.45 min
